Maskenaffäre · 2021 Provisionen aus der Pandemie — Die Maskenaffäre
Mehrere Unionsabgeordnete sollen während der Pandemie persönlich von der Vermittlung von Schutzmasken profitiert haben. Der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein soll über seine Firma 660.000 Euro an Provisionen erhalten haben; seine Immunität wurde aufgehoben. Der CDU-Abgeordnete Nikolas Löbel räumte Provisionen von rund 250.000 Euro für die Vermittlung von Maskenverträgen ein und legte sein Mandat nieder. Den lukrativsten Strang bildete Andrea Tandler, Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler: Sie vermittelte über ihre Firma Masken-Großaufträge an Bayern und Nordrhein-Westfalen — Bayern zahlte mit 8,90 Euro pro Stück deutlich mehr als marktüblich (sonst 3 bis 5,99 Euro) — bei einem Gesamtwert von rund 683 Millionen Euro, woraus die Süddeutsche Zeitung eine Gewinnspanne von womöglich 250 Millionen Euro errechnete. Auch gegen den CSU-Politiker Alfred Sauter und den früheren CDU-Abgeordneten Mark Hauptmann (parallel in die sogenannte Aserbaidschan-Affäre verwickelt) richteten sich Vorwürfe. Nüßlein, Löbel, Sauter und Hauptmann traten aus ihren Parteien aus.
Davon zu unterscheiden — andere Beweisstufe, anderer Vorwurf — ist die Rolle des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU). Hier geht es nicht um persönliche Provisionen, sondern um die Beschaffung selbst: Spahn kaufte rund 5,8 Milliarden Masken für etwa 5,9 Milliarden Euro, von denen über 4 Milliarden ungenutzt blieben oder vernichtet wurden. Ein im Auftrag seines Nachfolgers Karl Lauterbach erstellter Sonderbericht der Beauftragten Margaretha Sudhof kritisierte, Spahn habe gegen den Rat seiner eigenen Fachabteilungen Masken zu völlig überhöhten Preisen beschafft; der Bundesrechnungshof erhob ähnliche Vorwürfe. Der Bericht wurde zunächst geschwärzt an den Bundestag übermittelt. Grüne und Linke forderten einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dem die Stimmen fehlen; eine Enquete-Kommission befasst sich stattdessen mit der Aufarbeitung. Spahn nennt die Vorwürfe "bösartig" und verweist auf die Notlage der Pandemie. Wichtig zur Einstufung: Gegen Spahn steht der Vorwurf der Steuergeldverschwendung und intransparenter Beschaffung, keine persönliche Bereicherung und keine Verurteilung.
Hinweis zur Einstufung der Provisionsfälle: Mehrere Strafverfahren wurden eingestellt — nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft und einer Entscheidung des Landgerichts München I waren die Provisionen für Sauter, Nüßlein und Tandler vermutlich legal. Was bleibt, ist kein durchgängiger Schuldnachweis, sondern die offengelegte Lücke im Abgeordnetenrecht: dass sich Mandatsträger an staatlicher Beschaffung bereichern konnten, ohne eine Strafnorm zu verletzen.