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VERGLEICH / GESTÄNDNIS

Aussetzung der Strafverfolgung · $1.92B HSBC — Zu groß fürs Gefängnis (Too Big to Jail)

Im Jahr 2012 schloss der britische Bankgigant HSBC eine Vereinbarung zur Aussetzung der Strafverfolgung [deferred-prosecution agreement] mit dem US-Justizministerium (DOJ) und räumte ein, es versäumt zu haben, ein effektives Anti-Geldwäsche-Programm aufrechtzuerhalten. Das Versäumnis ermöglichte es dem mexikanischen Sinaloa-Kartell und dem kolumbianischen Norte-del-Valle-Kartell, mindestens 881 Millionen US-Dollar über die Bank zu waschen; ein Bericht des ständigen Unterausschusses des US-Senats beschrieb eine "durchdringend verschmutzte" ["pervasively polluted"] Kultur und stellte fest [found], dass die mexikanische HSBC-Einheit in den Jahren 2007–08 rund 7 Milliarden US-Dollar in physischem Bargeld in die USA transportierte. Die Kartelle entwarfen Berichten zufolge Schachteln, die genau auf die Schalterfenster von HSBC zugeschnitten waren, um das Bargeldvolumen zu bewältigen. HSBC zahlte 1,92 Milliarden US-Dollar – die bis dahin höchste derartige Geldstrafe, aber in etwa fünf Wochen des Bankgewinns. Entscheidend: Die zuständigen Staatsanwälte hatten bis zu 175 Anklagen vorbereitet, und kein Vorstandsmitglied oder Mitarbeiter ging ins Gefängnis. Ein Bericht des Repräsentantenhauses aus dem Jahr 2016 kam später zu dem Schluss [concluded], dass Justizminister Eric Holder den Kongress "in die Irre geführt" ["misled"] habe und dass Beamte wegen Befürchtungen um die Finanzstabilität von einer Strafverfolgung absahen – die "Too big to jail"-Doktrin, die bereits im fast identischen Vergleich zur Wachovia-Kartellgeldwäsche von 2010 vorauszusehen war. Das Eingeständnis und die Geldstrafe sind aktenkundig; ebenso das Fehlen jeglicher individueller Rechenschaftspflicht.

Quellen zuletzt geprüft: 2026-06-04
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