Nichtverfolgung · 13 Monate Epstein 2008 — Der "Sweetheart-Deal"
Im Jahr 2008 erhielt Jeffrey Epstein – trotz einer bundesstaatlichen Untersuchung mit mehr als 30 minderjährigen Mädchen, die eine lebenslange Haftstrafe hätte einbringen können – das, was als "Sweetheart-Deal" bekannt wurde. Eine bundesstaatliche Vereinbarung über die Nichtverfolgung [non-prosecution agreement], die vom damaligen US-Staatsanwalt von Miami, Alexander Acosta, ausgehandelt wurde, ließ Epstein sich in zwei bundesstaatlichen Anklagepunkten im Zusammenhang mit Prostitution schuldig bekennen [plead guilty]; er verbüßte 13 Monate einer 18-monatigen Haftstrafe mit Freigang, der es ihm erlaubte, an sechs Tagen in der Woche bis zu 12 Stunden täglich draußen zu sein. Die Vereinbarung gewährte auch ungenannten Mitverschwörern Immunität und wurde vor seinen Opfern geheim gehalten. Im Februar 2019 urteilte ein Bundesrichter, dass die Staatsanwaltschaft durch die Verheimlichung des Deals vor den Opfern gegen den Crime Victims' Rights Act verstoßen habe. Eine spätere Überprüfung durch das Office of Professional Responsibility des DOJ kam zu dem Schluss [found], dass Acosta ein "schlechtes Urteilsvermögen" ["poor judgment"] an den Tag gelegt habe, stellte jedoch kein Fehlverhalten [misconduct] fest. Gerichtlich festgestellte Fakten [adjudicated facts]: Das Schuldbekenntnis, das Strafmaß und die Rechtsverletzung sind alle aktenkundig.